Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aléa Pictures KG

  • 1.1    Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Aléa Pictures KG, Weinitzenstraße 59c, 8045 Graz, FN 561808p (nachfolgend „Aléa Pictures“), und einem Kunden, gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

    1.2    Kunde von Aléa Pictures ist eine natürliche oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die eine Leistung in Anspruch nimmt und in einem Vertragsverhältnis mit Aléa Pictures steht oder mit der ein solches eingegangen werden soll.

    1.3    Unternehmer ist ein Kunde von Aléa Pictures, für den das mit Aléa Pictures eingegangene Vertragsverhältnis zum Betrieb seines Unternehmens im Sinne des § 1 Abs. Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gehört.

    1.4    Verbraucher ist ein Kunde von Aléa Pictures, für den das mit Aléa Pictures eingegangene Vertragsverhältnis nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört und für den die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten.

    1.5    Diese AGB sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetze zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.

    1.6    Vom Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen werden nur dann von Aléa Pictures anerkannt, wenn diesen schriftlich zugestimmt wurde. Auftragsbestätigungen von Aléa Pictures gelten ausdrücklich nicht als Anerkennung bzw. Bestätigung solcher Bedingungen.

    1.7    Stehen diesen AGB des Kunden entgegen, so erfolgt dennoch der Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB von Aléa Pictures. Dies gilt auch dann, wenn Aléa Pictures der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat oder vorbehaltlos Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen des Kunden erbringt. Durch den schlichten Verweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird Aléa Pictures nicht an diese gebunden.

  • 2.1    Die Beauftragung von Leistungen darf nur von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen oder bei juristischen Personen nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

    2.2    Die bei der Beauftragung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben ehestmöglich mittels schriftlicher Mitteilung an Aléa Pictures zu korrigieren.

    2.3    Der Kunde übermittelt Aléa Pictures eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und/oder Bearbeitung eines Werkes oder einer sonstigen Leistung. Nach Erhalt der unverbindlichen Anfrage wird Aléa Pictures diese prüfen und gegebenenfalls mit dem Kunden die Details besprechen. Ein Vertragsverhältnis wird erst durch Übermittlung eines schriftlichen Angebots von Aléa Pictures und dessen Annahme durch den Kunden oder den Abschluss eines schriftlichen Aléa Pictures begründet. Enthält die Annahmeerklärung des Kunden Änderungen gegenüber dem schriftlichen Angebot von Aléa Pictures, so werden diese nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung/Genehmigung durch Aléa Pictures Vertragsinhalt.

    2.4    Aléa Pictures ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Anfragen oder Angebote abzulehnen.

    2.5    Grundlage für die zu erbringende Leistung ist der im schriftlichen Angebot von Aléa Pictures oder schriftlichen Vertrag definierte Arbeitsumfang. Später auftretende oder hinzukommende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen.

    2.6    Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot oder schriftlichen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb des vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit von Aléa Pictures.

    2.7    Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner, um Gegenstand des bestehenden Vertragsverhältnisses zu werden.

    2.8
        Aléa Pictures ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.

    2.9    Der Aufwand für im Vorfeld des Vertragsabschlusses erbrachte Leistungen ist Aléa Pictures auf Verlangen hin unverzüglich auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht zustande kommt.

    2.10  Alle notwendigen Daten, Informationen, Unterlagen (zB Bildmaterial, Textdokumente, Firmenlogos, Kennzeichen) und zu schaffende Voraussetzungen, die für die Erbringung der Leistung von Aléa Pictures notwendig sind, sind durch den Kunden zeitgerecht, brauchbar aufbereitet und kostenlos bereitzustellen. Verzögerungen der Bereitstellung ziehen eine längere Lieferfrist / Leistungsdauer nach sich, und haftet der Kunde für alle Aléa Pictures durch diese Verzögerung entstandenen Schäden oder zusätzliche Kosten.

    2.11  Alle Leistungen von Aléa Pictures (insbesondere alle Konzepte, Treatments, Drehbücher, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke, Rohschnittfassungen des fertigen Werkes und elektronische Dateien sowie Vorschläge für Drehorte, Besetzung, Musikauswahl und Farbgebung) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.

  • 3.1 Als Erfüllungsort gilt – unabhängig vom Liefer- oder Leistungsort – der Sitz von Aléa Pictures.

    3.2 Kostenvoranschläge erfolgen schriftlich, befristet, unverbindlich und entgeltlich. Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

    3.3 Maßgeblich sind die im schriftlichen Angebot oder im schriftlichen Vertrag enthaltenen Fristen. Angaben zur Leistung, zum Leistungszeitpunkt und zur Verfügbarkeit sind voraussichtliche Daten und ungefähre Richtwerte. Leistungsfristen und -termine sind für Aléa Pictures nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Eine Abweichung bedarf der Schriftform.

    3.4 Sofern Aléa Pictures ohne eigenes Verschulden zur Leistung nicht in der Lage ist, beispielsweise durch Ereignisse höherer Gewalt oder unabwendbare Ereignisse, verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Reaktions- und Anlaufzeit.

    3.5 Sollte die Ausführung eines Werkes oder einer Leistung aufgrund eines Verschuldens des Kunden, dessen unterbliebener Mitwirkung oder aufgrund eines sonstigen Umstandes, der der Sphäre des Kunden zuzuordnen ist, nicht möglich sein, unterbleiben oder erheblich behindert werden, ist Aléa Pictures ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurücktreten und behält den Anspruch auf den gesamten vereinbarten Preis. Wurde Aléa Pictures infolge solcher Umstände durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt, so gebührt ihr angemessene Entschädigung.

    3.6 Entscheidet sich der Kunde ohne wichtigen Grund (unberechtigt) vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde Aléa Pictures den gesamten vereinbarten Preis zu bezahlen. Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden sind von diesem die von Aléa Pictures bisher erbrachten Leistungen zu ersetzen.

    3.7 Sofern der Kunde den Vertrag abändert, hat er Aléa Pictures zusätzlich zum vereinbarten Preis sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Mehrkosten zu ersetzen.

    3.8    Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass eine vereinbarte Leistung nach ihrer Art oder ihrem Umfang verändert werden muss, so muss Aléa Pictures vor der weiteren Ausführung das Einverständnis des Kunden nur dann einholen, sofern der Mehraufwand 30% des vertraglich vereinbarten Preises übersteigt. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann der entsprechende Teil aus der Vertragsleistung ausgenommen werden; der Rest des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

    3.9    Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die nicht der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, (zB aus technischen Gründen) nicht umsetzbar oder unmöglich ist, steht Aléa Pictures das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Aléa Pictures die bisher erbrachten Leistungen zu ersetzen.

    3.10  Der Kunde ist nur bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten, erheblichen Lieferzeitüberschreitung durch Aléa Pictures – unter vorrangiger Berücksichtigung der anderen Punkte dieser AGB – berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 8 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Rücktrittserklärung (die mit eingeschriebenem Brief zu übermitteln ist) des Kunden bei Aléa Pictures. Die bisher erbrachten Leistungen von Aléa Pictures sind vom Kunden zu ersetzen.

    3.11  Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden zu erwirken, Aléa Pictures diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Aléa Pictures ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt und Aléa Pictures nachgewiesen wurden.

    3.12  Zu einer eigenen Leistung ist Aléa Pictures nur verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen aus jeglichen Vertragsverhältnissen des Kunden mit Aléa Pictures nachgekommen ist. Aléa Pictures ist – unbeschadet ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche – berechtigt, eigene Leistungen für die Dauer eines jeden Verzugs des Kunden zuzüglich einer angemessenen Reaktions- und Anlaufzeit zurückzubehalten. Der Kunde hat allfällige aus dem Verzug resultierende Aufwendungen und Mehrkosten zu übernehmen und zwar unabhängig vom Verschulden des Kunden.

    3.13  Sämtliche nicht um Vertrag der Aléa Pictures vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Kunden auf eigene Kosten zu erbringen.

    3.14
      Vom Kunden zu beschaffendes Material und für die Arbeit der Aléa Pictures notwendige Daten, Informationen und Unterlagen, gleichwohl welcher Art, sind Aléa Pictures vom Kunden kostenlos und in brauchbarem Zustand zu liefern. Die Eingangsbestätigung von Aléa Pictures gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Art und Menge.

    3.15  Aléa Pictures übergebene Originale, Daten, Materialien, Gegenstände und Unterlagen verbleiben bei der Aléa Pictures und werden nach Ende des Auftrages nicht zurückerstattet.    

  • 4.1    Der Preis der jeweiligen Leistungen ist in Euro angegeben. In den angegebenen Beträgen sind die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie Barauslagen und Spesen nicht enthalten; diese sind gesondert vom Kunden zu bezahlen.

    4.2    Maßgeblich sind die Preise aus dem schriftlichen Angebot oder aus dem schriftlichen Vertrag. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen werden von Aléa Pictures gesondert in Rechnung gestellt.

    4.3    Aléa Pictures ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn Nachträge durch in der Angebotsphase nicht vorhersehbare Aufwände und/oder Vertragsänderungen entstehen, die zusätzlichen Aufwand bewirken. Grundlage bilden die zum Zeitpunkt der Nachtragsbekanntgabe bzw. Vertragsänderung gültigen Preise.

    4.4    Aléa Pictures ist insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von der Aléa Pictures nicht verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Leistung oder infolge vom Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.

    4.5    Die von Aléa Pictures gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Aléa Pictures.

  • 5.1    Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

    5.2    Aléa Pictures behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen vorzuschreiben oder nicht anzubieten.

    5.3    Aléa Pictures ist berechtigt, vom Kunden Vorschusszahlungen zu verlangen und erst nach vollständigem Einlangen des Vorschusses bei Aléa Pictures mit der Leistungserbringung zu beginnen oder bis zum Einlangen des Vorschusses die Leistungserbringung auszusetzen.

    5.4    Weiters ist Aléa Pictures berechtigt, Sicherheitsleistungen des Kunden zu verlangen, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern und durch welche die Bezahlung offener Forderungen gefährdet erscheint.

    5.5
        Aléa Pictures ist für den Fall eines jeden Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, die Lieferung oder Leistungen zurückzuhalten und erst nach vollständiger Bezahlung zu weiteren Leistungen verpflichtet. Darüber hinaus der Kunde für den Fall eines Zahlungsverzuges verpflichtet, Verzugs-zinsen in Höhe von 10 % p.a. zu leisten.

    5.6    Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf Zinsen aus Kosten, danach auf Kosten und sodann auf Kapitalzinsen und schließlich auf die Kapitalforderung angerechnet.

    5.7
        Allenfalls eingeräumte Rabatte, Skonti oder Boni bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und sind mit der termingerechten und vollständigen Zahlung bedingt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

  • 6.1    Ohne schriftliche Zustimmung von Aléa Pictures kann der Kunde seine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Sollte der Kunde seine Forderung(en) gegen Aléa Pictures ohne deren schriftliche Zustimmung abtreten, ist Aléa Pictures weiterhin berechtigt, Leistungen an den Kunden schuldbefreiend zu leisten.

    6.2    Weiters ist es dem Kunden untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von Aléa Pictures Werke oder Leistungen zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere die Rechtsstellung von Aléa Pictures beeinträchtigende Zugriffe Dritter hat der Kunde unverzüglich und schriftlich Aléa Pictures bekanntzugeben. Der Kunde hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von Aléa Pictures umgehend zu widersprechen und Aléa Pictures binnen 5 Tagen bekanntzugeben sowie erforderlichen Informationen und Unterstützungen zu erteilen.

    6.3    Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes bzw Leistungsverweigerungsrechtes nicht zu.

    6.4    Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und zudem rechtskräftig durch ein Gericht oder eine Behörde festgestellt oder von Aléa Pictures schriftlich ausdrücklich als unbestritten anerkannt wurde.

    6.5    Aléa Pictures steht das Recht auf Aufrechnung im gesetzlichen Umfang zu. 

  • 7.1    Es gelten nachstehende Haftungsbestimmungen:

    a.) Allfällige Mängel sind binnen 7 Tagen ab Übergabe der Leistung (oder Teilleistung) bei Aléa Pictures schriftlich anzuzeigen und zu beschreiben, andernfalls Gewährleistungs-, Schadenersatz-, und Irrtumsansprüche gemäß § 377 Abs. 2 und 3 UGB vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden können.

    b.) Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als Aléa Pictures verändert oder bearbeitet worden, so sind jegliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung, Irrtum oder Schadenersatz erloschen.

    c.) Im Falle rechtzeitiger schriftlicher Anzeige bzw Rüge von Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung.

    d.) Das vorliegen eines Mangels in der Übergabezeit hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.

    e.) Aléa Pictures hat im Fall der Gewährleistungsinanspruchnahme die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen.

    f.)  Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

    g.) Termine im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen des Kunden sind im Einzelfall zu vereinbaren. Der Kunde hat – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche - an der Behebung der Mängel mitzuwirken und die zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

    h.) Aléa Pictures haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht.

    i.)  Ferner haftet Aléa Pictures nur für die grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. In diesem Fall haftet Aléa Pictures jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und ist die Haftung mit der vereinbarten Auftragssumme beschränkt. Aléa Pictures haftet keinesfalls für leichte fahrlässige Verletzung von Pflichten.

    j.)  Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    k.) Eine Garantie von Aléa Pictures liegt nur dann vor, wenn und soweit diese in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Bestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet ist und dort auch die Verpflichtung aus der Garantie im Einzelnen festgehalten ist.

    l.)  Eine Haftung von Aléa Pictures für höhere Gewalt, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeglicher Art ist – unabhängig vom Verschuldensgrad - jedenfalls ausgeschlossen.

    m.) Schadenersatzansprüche jeglicher Art können vom Kunden gegenüber Aléa Pictures nur binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber binnen zwei Jahren nach Eintritt des (Primär-)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern gesetzlich nicht zwingend andere Verjährungsfristen vorgesehen sind.

    n.) Für den Kunden ist die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (leasio enormis) gegenüber der Aléa Pictures ausgeschlossen.

    o.) Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

    p.) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen Vorliegens eines unwesentlichen Mangels oder wegen leichter Fahrlässigkeit abzulehnen.

    q.) Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinaus gehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.

  • 8.1    Aléa Pictures ist berechtigt, auf allen Werken und Leistungen auf Aléa Pictures hinzuweisen und seinen Firmennamen, sein Firmenzeichen und seine Marke als Copyrightvermerk zu zeigen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht.

    8.2    Weiters ist Aléa Pictures berechtigt, den Kunden samt Firmenzeichen und Marke sowie Beschreibungen der erbrachten Leistungen in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben sowie das Werk für Marketing-, Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art zu verwenden; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von Aléa Pictures oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (zB Mobiltelefone). Der Kunde erteilt hierzu unwiderruflich seine Zustimmung.

    8.3
        Wenn Aléa Pictures nicht von einem Kunden, sondern von einem anderen Unternehmen als Subunternehmer beauftragt wird, darf Aléa Pictures den Kunden und den Auftraggeber (Subunternehmer) samt Firmenzeichen und Marke als Referenz angeben und das Werk zu Marketingzwecken auf sämtlichen Werbeträgern sowie zu Werbe- und Präsentationszwecken auf jegliche lautere Art verwenden. Wenn Aléa Pictures Subunternehmer zur Ausführung des Auftrages beschäftigt, dürfen diese Subunternehmer samt Firmenzeichen das Werk als Referenz auf sämtlichen Werbeträgern sowie zu Werbe- und Präsentationszwecken verwenden.

    8.4
        Aléa Pictures stehen das geistige Eigentum, das Urheberrecht sowie alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken, Unterlagen oder sonstigen Leistungen (zB Konzepte, Treatments, Drehbücher, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke, Rohschnittfassungen des fertigen Werkes und elektronische Dateien, Ton- und Musikauswahl, Farbgebung etc) oder Teilen davon, insbesondere die Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, zu, die auch nach Fertigstellung und nach vollständiger Zahlung des Preises durch den Kunden ausschließlich bei ihr verbleiben und von ihr verwaltet werden. Sofern Aléa Pictures für die Erstellung des Werkes die Leistungen von Subunternehmern in Anspruch nimmt, stehen Aléa Pictures das geistige Eigentum, das Urheberrecht sowie alle Nutzungs- und Verwertungsrechte auch an diesen Unterlagen, Werken oder sonstigen Leistungen oder Teilen davon zu.

    8.5    Jede Nutzung oder Verwertung (zB Bearbeitung, Ausführung, Weitergabe, Vermietung, Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung) der Werke, Unterlagen oder sonstiger Leistungen oder Teilen davon ist dem Kunden nur nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises und für die im schriftlichen Angebot von Aléa Pictures oder durch eine schriftliche Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke, im dort festgelegten Umfang und für die dort festgelegte Dauer gestattet. Im Falle eines Verstoßes durch den Kunden stehen Aléa Pictures eine angemessene Vergütung, eine Entschädigung sowie Schadenersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Urteilsveröffentlichung zu.

    8.6    Sofern nichts anderes im schriftlichen Angebot von Aléa Pictures angeführt oder schriftlich vereinbart wurde, erwirbt der Kunde durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zeitlich eingeschränkt auf 1 Jahr ausschließlich die Sende- und Aufführungsrechte am Werk für den internen Gebrauch auf unternehmenseigenen Kanälen, dh für die eigene Website, den eigenen Social-Media-Auftritt, eigenen Newsletter oder sonstige eigene digitale Aussendungen oder Publikationen, die Aufführung auf eigenen Abspielgeräten für eine geschlossenes Gesellschaft oder am Unternehmensgelände, für interne Präsentationen, Schulungen oder Ähnliches. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Verwertung, insbesondere ein Recht auf Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte (zB an konzernverbundene Unternehmen oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen), steht dem Kunden nicht zu. Diese auf 1 Jahr beschränkte Nutzungszeit beginnt mit dem Rechnungsdatum auf der von Aléa Pictures an den Kunden gelegten Rechnung, selbst wenn das Werk noch nicht geliefert wurde. Der Kunde hat vor Ablauf dieses Jahres die Möglichkeit, durch Zahlung einer vorab im schriftlichen Angebot oder im schriftlichen Vertrag festgelegten, jährlichen Nutzungsrechtspauschale pro Werk oder sonstiger Leistung, das genannte Nutzungsrecht (Sende- und Aufführungsrecht auf unternehmenseigenen Kanälen) für ein weiteres Jahr zu erwerben, indem er binnen 6 Wochen nach Erhalt der Rechnung von Aléa Pictures diese zur Gänze leistet und bei Aléa Pictures fristgerecht einlangt. Sollte die Nutzungsrechtspauschale nicht fristgerecht und vollständig bei Aléa Pictures einlangen, steht dem Kunden keine weitere Nutzung zu und hat er diese umgehend zu unterlassen.

    8.7
        Für die Nutzung oder Verwertung von Werken, Unterlagen oder sonstigen Leistungen der Aléa Pictures, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang oder über Punkt 8.6 der AGB hinausgehen, ist – unabhängig davon ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung von Aléa Pictures erforderlich.

    8.8    Erhält Aléa Pictures nach vorvertraglichen Gesprächen oder einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Aléa Pictures im Eigentum von Aléa Pictures. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer -  weiter zu nutzen oder zu verwerten. Allfällige Unterlagen und sonstige Leistungen sind unverzüglich an Aléa Pictures zurückzustellen. Die Weitergabe von Unterlagen oder sonstigen Leistungen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Umsetzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Aléa Pictures nicht zulässig. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der eingebrachten Ideen und Konzepte von Aléa Pictures untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.

    8.9    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Medien, multimediale Inhalte oder Ähnliches auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Aléa Pictures haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

    8.10
    Der Kunde ist verpflichtet, Aléa Pictures gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Aléa Pictures behält sich vor, in einem gegen Aléa Pictures angestrengten Rechtsstreit dem Kunden den Streit zu verkünden. Tritt der Kunde dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf der Seite von Aléa Pictures bei, ist Aléa Pictures berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.

  • Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen, angemessenen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der Aléa Pictures entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu ersetzten, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximale Vergütungen zu ersetzten, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz BGBl Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.

  • 10.1  Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

    10.2  Der Kunde ist während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet,

    a)    sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen nicht an Dritte gelangen. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die allgemein zugänglich (geworden) sind, dem Empfänger durch einen berechtigten Dritten mitgeteilt wurden oder ihm bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren;

    b)    über die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses anvertrauten Unterlagen, Angelegenheiten und sonst in seiner Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse von Aléa Pictures liegt, Verschwiegenheit zu bewahren. Der Kunde hat diese Pflicht allenfalls auf seine Organe, Mitarbeiter oder Beauftragte, ohne Rücksicht auf die Art und rechtlich Ausgestaltung der Beschäftigung, zu übertragen und den Kreis der betroffenen Personen im Interesse des Geheimhaltungsschutzes so klein wie möglich zu halten.

    c)    Aléa Pictures über verlorengegangene oder verlorengeglaubte Daten, Informationen und Unterlagen, deren Geheimhaltung im Interesse von Aléa Pictures liegt, unverzüglich – auch im Zweifelsfall – zu informieren.

    10.3  Die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht besteht – sofern gesetzlich nicht anders bestimmt – gegenüber jedermann.

    10.4  Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zwecks Abwicklung des Auftrags ausdrücklich zu. Die mitgeteilten Daten werden nur für die Abwicklung des Auftrags nötigen geschäftlichen Beziehung verwendet und vor den Zugriff durch Dritte geschützt. Eine Speicherung erfolgt nur in dem Ausmaß, als eine solche für das Vertragsverhältnis oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen nötig ist. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung von Aléa Pictures, abrufbar unter der Webadresse: www.aleapictures.io verwiesen.

  • 11.1  Das Vertragsverhältnis zwischen Aléa Pictures und dem Kunden sowie die AGB unterliegen dem materiellen Recht Österreichs. Andere nationale Rechte sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

    11.2  Alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder in Verbindung mit diesem ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages und der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, werden ausschließlich durch das am Sitz von Aléa Pictures zuständige Gericht entschieden.

  • 12.1  Der Kunde anerkennt mit Annahme eines schriftlichen Angebots von Aléa Pictures oder Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages die Geltung der AGB. Aléa Pictures ist berechtigt, die übernommenen Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Der Kunde nimmt die mögliche Übertragung zustimmend zur Kenntnis.

    12.2
      Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses abzugebenden Mitteilungen, Ersuchen, Anforderungen, Aufforderungen oder sonstige Benachrichtigungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen und sind an die Geschäfts- und Lieferadresse des jeweiligen Vertragspartners zu übermitteln.

    12.3  Aléa Pictures behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

    12.4
      Alle im Vertragsverhältnis übernommenen Verpflichtungen des Kunden gehen auf seine Rechtsnachfolger über, und zwar im Falle einer Mehrheit derselben zur ungeteilten Hand.

    12.5
      Wird eine Bestimmung der AGB oder des Vertrages zwischen Aléa Pictures und dem Kunden von einem Gericht, Schiedsgericht oder einer sonst zuständigen Behörde als nicht gültig, nicht wirksam oder nicht durchführbar erkannt, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Nicht gültige, nicht wirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen werden durch eine gültige, wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 10/2022